Ihr seid ein Paar, habt vielleicht schon ein Gemeinschaftskonto, aber denkt nun darüber nach auch langfristig gemeinsam Vermögen aufzubauen? Dann klingt ein Gemeinschaftsdepot erstmal wie der nächste logische Schritt. Da sich auf einem Depot grundsätzlich aber höhere Vermögenswerte als auf einem Gemeinschaftskonto befinden, solltet ihr vorab einige Risiken kennen, um nachher in puncto Steuern keinen unnötigen Belastungen ausgesetzt zu sein.
Was versteht man unter einem Gemeinschaftsdepot?
Wie der Name schon verrät, ist das Gemeinschaftsdepot ein Wertpapierdepot mit zwei Inhabern. Die gängigste Form ist das Order-Depot bei dem beide Inhaber vollen Zugriff besitzen und gleichermaßen entscheidungsberechtigt sind. Das heißt, jeder Depotinhaber kann über die im Depot enthaltenen Wertpapiere gleichermaßen entscheiden, also Wertpapiere jederzeit verkaufen und kaufen, ohne die andere Partei darüber informieren zu müssen. Gleiches gilt auch für Einzahlungen und Auszahlungen aufs bzw. vom Depot.
Weitaus weniger verbreitet ist das Und-Depot. Hier muss jede Order bzw. Transaktion vorab von beiden Inhabern bestätigt werden, was in der Realität mit einigem Mehraufwand verbunden sein kann.
Wo liegen die Vorteile?
Diese Punkte sprechen meiner Meinung nach klar für ein Gemeinschaftsdepot, sofern natürlich beide Partner die gleiche Anlagestrategie verfolgen:
- Ihr spart euch doppelte Ordergebühren: Statt bei gleicher Anlagestrategie pro Person für Ordern oder Sparplanausführungen zahlen zu müssen, halbiert ihr die Kosten mit einem Gemeinschaftsdepot
- Jeder Partner kann für den anderen einspringen: Sollte ein Partner krank oder verhindert sein, kann der andere das Depot managen und Ordern durchführen.
- Der Wert des Depots gehört zu gleichen Teilen beiden Inhabern: So sieht es auch das Finanzamt.
Gerade beim letzten Punkt ist aber auch Vorsicht geboten. Dies bringt uns bereits zu den Nachteilen.
Wo liegen die Nachteile?
- Schenkungssteuer kann anfallen: Der Bundesfinanzhof hat in einem Urteil festgestellt, dass Einzahlungen auf ein Oder-Konto unter Umständen als Schenkungen angesehen werden können. Das heißt, zahlt ein Partner auf das Gemeinschaftskonto ein, dann kann die Hälfte des Betrags als Schenkung an den anderen Kontoinhaber angesehen werden.
Der Freibetrag für die Schenkungssteuer liegt bei Verheirateten bei 500.000 Euro über zehn Jahre. Beträge, die über diesen Freibetrag hinausgehen, sind steuerpflichtig. Diese können sich auf 7 bis 30 Prozent je nach Höhe der Schenkung belaufen.
Bei nicht verheirateten Paaren beträgt der Freibetrag nur 20.000 Euro über zehn Jahre. Auf alle über diesen Betrag gehenden Beträge werden 30 bis 50 Prozent Steuern fällig.
- Gesonderte Steuerklärung bei nicht verheirateten Inhabern: Diese müssen in der Regel eine gesonderte Steuererklärung abgegeben.
- Schwierigkeiten im Falle einer Scheidung: Kommt es zu einer Scheidung, gelten nach der Scheidung andere Steuerfreibeträge, nämlich die von Nichtverwandten.
Wie du rauslesen kannst, sollten gerade nicht verheiratete Paare beim Abschluss eines Gemeinschaftskonto vorsichtig sein.
Generell sinnvoll: Depotvertrag
Im Falle einer Scheidung oder Trennung kann es leider zu Streitigkeiten kommen, besonders wenn ein Partner mehr eingezahlt hat als der andere. Daher ist es immer sinnvoll einen schriftlichen Vertrag als Paar aufzusetzen. Hier kann u.a. festgehalten werden, wie die Depotwerte prozentual auf beide Partner verteilt werden sollen und einzelne Aktien klar zugeordnet werden.
Kann ich ein Einzeldepot in ein Gemeinschaftsdepot umwandeln?
Und wie sieht es anders herum aus? Technisch lässt sich dies bei manchen Banken mittels eines Depotübertrags durchführen. Leider muss man auch hier wieder aus steuerlicher Sicht aufpassen: Wandelt man ein Gemeinschaftsdepot in ein Einzeldepot um, kann dies als hälftige Schenkung eines Inhabers an den anderen gelten. Gleiches gilt auch umgekehrt: Wandle ich ein Einzeldepot in ein Gemeinschaftsdepot um, dann kann dies als hälftige Schenkung an den neuen Teilhaber interpretiert werden.
Alternative: Depotbevollmächtigung
Als Alternative zum Gemeinschaftsdepot kann sich ein Paar auch gegenseitig Vollmachten für ihre Einzeldepots ausstellen. Hierbei bleibt das Eigentum vollständig beim Depotinhaber. Es bietet einem Paar also die Möglichkeit gemeinschaftlich seine Depots zu verwalten. Dabei handelt sich aber nicht um eine gleichberechtigte Teilhaberschaft.
Fazit:
Ein Gemeinschaftsdepot bietet in puncto Einsparung von Orderkosten und gegenseitiger Handhabbarkeit Vorteile. Für nicht verheiratete Paare ist es jedoch mit einigen steuerlichen Stolpersteinen verbunden, weshalb hier getrennte Depots mit gegenseitiger Depotbevollmächtigung der einfachere Weg sein könnten. Habt ihr noch Fragen? Dann schreibt mir einfach in den Kommentaren.
Viele Grüße
Juno
Great article Juno, thanks for the information, very helpful!
I wonder what happens if a couple sets up a joint depot and marries later. Will the gift tax exemption shift for the full life of the joint depot?