Ach, komm mir doch bitte nicht mit Steuern! Zugegeben, für alle unter uns, die nicht gerade Steuerwesen studiert haben, gibt es mit Sicherheit spannendere Themen, mit denen man seine Freizeit füllen kann ?.
Für 2021 gibt es aber vier positive Veränderungen, von denen auch du profitieren könntest.
1. Für viele entfällt der Solidaritätszuschlag
Zahlst du Einkommensteuer? Dann kann es gut sein, dass du in 2021 keinen Soli mehr zahlen musst.
Du musst keinen Soli zahlen, wenn dein zu versteuerndes Einkommen 2021 unter 62.127 Euro liegt (bei Ehepaaren sind es 124.254 Euro). Danach erhöht sich der Soli stufenweise bis auf die ursprünglichen 5,5%.
Was genau für dich übrigbleibt, siehst du in der nachfolgenden Tabelle:
Einkommen 2021 (in Euro) | Steuer 2020 | Steuer 2021 | Ersparnis | ||
---|---|---|---|---|---|
Ohne Soli | Soli | Ohne Soli | Soli | ||
Singles | |||||
30 000 | 5 187 | 285 | 5 091 | Kein Soli | 381 |
60 000 | 16 236 | 893 | 16 063 | Kein Soli | 1 066 |
70 000 | 20 436 | 1 124 | 20 263 | 394 | 903 |
100 000 | 33 036 | 1 817 | 32 863 | 1 807 | 183 |
Verheirate | |||||
60 000 | 10 374 | 571 | 10 182 | Kein Soli | 763 |
120 000 | 32 472 | 1 786 | 32 126 | Kein Soli | 2 132 |
130 000 | 36 672 | 2 017 | 26 326 | 287 | 2 076 |
200 000 | 66 072 | 3 634 | 65 726 | 3 615 | 365 |
Quelle: Stiftung Warentest Finanztest: Die besten Zinsen; Januar 2021
2. Der Grundfreibetrag steigt
Der Grundfreibetrag ist der Betrag, der vom Einkommen steuerfrei bleiben darf. Genau heißt dies, dass der Grundfreibetrag nun bei 9.744 Euro liegt – genau 336 Euro höher als noch in 2020. Bei Verheiraten bleibt genau der doppelte Betrag steuerfrei.
3. Pendlerpauschale steigt
Ob du nun mit öffentlichen Verkehrsmitteln, mit dem Fahrrad oder Auto zur Arbeit gelangst, ab dem 21. Kilometer steigt die Entfernungspauschale um 5 Cent auf 35 Cent. Sollte dein Arbeitsweg darunter liegen, bekommst du weiterhin 30 Cent wie bisher.
4. Neue Homeoffice-Pauschale
Vielleicht hast du das letzte Jahr Corona bedingt auch mehr im Homeoffice verbracht. Bislang galten sehr strenge Vorgaben fürs Absetzten des eigenen Homeoffices und zwar oft nur für bestimmte Berufsgruppen wie zum Beispiel Lehrer, Schriftsteller oder Richter.
Abgesetzt werden können nur die Tage, an denen man ausschließlich am eigenen Schreibtisch verbringt. Dafür kann man 5 Euro anrechnen. Maximal können aber nur 120 Tage geltend gemacht werden, was einen Höchstbetrag von 600 Euro ergibt. Einen Haken gibt es leider: Die Homeoffice-Pauschale zählt zu den Werbekosten für die jeder Steuerzahler pauschal 1000 Euro angerechnet bekommt. Heißt, wenn du von der Homeoffice-Pauschale profitieren willst, musst du mit deinen Angaben über 1000 Euro liegen. Aber vielleicht erreichst du die eher als du denkst. Folgende Aufwendungen kannst du nämlich immer als Werbekosten geltend machen:
- Fachliteratur
- Arbeitsmittel (Bürobedarf)
- Computer, Notebook…
- Home-Office-Ausstattung wie Bücherregal, Bürostuhl oder ein neuer Schreibtisch
- Fort- oder Weiterbildung (sofern nicht vom Arbeitgeber übernommen)
Na, wie du siehst, ist nicht alles in Zusammenhang mit Steuern ist unbedingt negativ. Schon Ideen, was du mit dem potenziellen extra Geld anstellen willst? Ich sag nur, ran ans Investieren ?!